Standesamtliche Trauung
Frühestens sechs Monate vor Ihrem Hochzeitstermin, gehen Sie zur Anmeldung der standesamtlichen Eheschließung, mit allen notwendigen Papieren und Formulare zum Standesamt Ihres Wohnsitzes. Auch
wenn Sie in einem anderen Standesamt oder Trauort heiraten möchten. Die Beamten leiten dann die Papiere und Formulare weiter.
Gesetzliche Voraussetzung für die Hochzeit ist die Volljährigkeit der Brautleute.
Ausnahmen sind möglich. Zum Beispiel wenn die Braut schwanger ist und nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte. Allerdings muss dann der Bräutigam bereits Volljährig sein. Die Eltern müssen an
das Familiengericht einen Antrag zur Genehmigung stellen.
Bei der Heirat mit einem Ausländer müssen Sie etwas mehr Zeit für die Planung der Hochzeit einplanen. Papiere und Genehmigungen müssen aus dem Herkunftsland eingeholt werden. Das kann einige Zeit dauern. Wichtig ist, dass diese Dokumente bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sind.
Diese Papiere brauchen Sie:
- eine Abstammungsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern von Braut und Bräutigam
- einen gültigen Personalausweis oder Reispass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- wenn Sie geschieden oder auch verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich einen Auszug (oder beglaubigte Abschrift) aus dem Familienbuch der vorausgegangenen Ehen oder die frühere Heiraturkunde und das Scheidungsurteil.
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Ausländer und Aussiedler müssen einen Nachweis der Staatsangehörigkeit vorlegen
- Zusätzliche Unterlagen sind notwendig, wenn Braut oder Bräutigam adoptiert wurden oder bereits Kinder haben. Hier empfiehlt es sich, beim Standesamt nachzufragen.
- Bei Bedarf können akademische Grade eingetragen werden, sofern sie urkundlich nachgewiesen sind.
Bei der Anmeldung im Standesamt dürfen alle diese Unterlagen nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Die Heirat wiederum muss innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung zur Eheschließung stattfinden.
Die Anwesenheit von Trauzeugen ist nicht mehr vorgeschrieben, aber eine schöne Tradition. Voraussetzung ist, dass der Trauzeuge volljährig ist und über einen gültigen Personalausweis verfügt.
Die Eheschließung dauert meistens eine halbe Stunde. Eine musikalische Umrahmung ist dabei in den meisten Fällen möglich. Ob live gespielt werden kann, entscheidet jedes Standesamt für sich, ein CD Player sollte aber überall zu finden sein.