Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hochzeits VIP Card
1. Nachstehende AGB gelten für Dienstleistungsverträge derHochzeits VIP Card, Inhaberin Tanja Diedrich, Beethovenweg 22b·16727 Velten (nachfolgend „HVC"), über die Bereitstellung eines Rabatt- und Leistungsangebots (nachfolgende „Hochzeits VIP Card").
2. Die Bestellung durch den Besteller ist dessen verbindliches Angebot zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch HVC zustande, in der Regel mit Entrichtung des vollständigen Kartenpreises und Zusendung der Hochzeits VIP Card.
3. Der Besteller hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
4. Die Hochzeits VIP Card ist von 2 Personen nutzbar und nicht übertragbar. Sie wird auf den Vor- und Nachnamen der Nutzer personalisiert. Die Gültigkeitsdauer jeder Hochzeits VIP Card ist auf 12 Monate begrenzt und auf der Card verzeichnet („gültig bis ...").
5. Die Hochzeits VIP Card wird nach vollständigem Zahlungseingang an den Besteller versandt. Vor Zahlung des vollständigen Kartenpreises besteht kein Anspruch auf Versendung der Karte.
6. Die Hochzeits VIP Card bleibt Eigentum der HVC und wird den Nutzern nur zum Gebrauch überlassen. Nach Beendigung des Vertrages (auch bei Widerruf) ist die Karte umgehend an HVC zurückzugeben.
7. Bei Verlust der Karte wird für die Ausstellung einer neuen Karte eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von z.Z. 10,00EUR erhoben.
8. Die Hochzeits VIP Card ist dem Kooperationspartner bei Kontaktaufnahme vorzulegen bzw. anzugeben. Dieser kann grundsätzlich die Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes zur Überprüfung der Berechtigung verlangen. Bei Missbrauch der Hochzeits VIP Card kann diese vom Kooperationspartner wie auch von HVC ersatzlos ohne Kostenerstattung eingezogen werden.
9. Die auf der Karte vermerkten Nutzer erhalten im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Einfache, auf die Dauer der Laufzeit befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Inanspruchnahme der nachstehenden Leistungen unter nachstehenden Bedingungen.
9.1. Mit der Hochzeits VIP Card liefert HVC das jeweils gültige Angebotsverzeichnis an den Besteller aus. Das Verzeichnis wird mindestens einmal jährlich neu aufgelegt. Mit Erscheinen eines neuen
Verzeichnisses verlieren alle Angebote aus dem abgelaufenen Verzeichnis ihre Gültigkeit. Das jeweils aktuelle Verzeichnis und die jeweils aktuellen Angebote der Angebotspartner sind auf
www.hochzeits-vip-card.de abrufbar. Alle Angaben und Angebote im Verzeichnis basieren auf Angaben der Kooperationspartner. Für deren Inhalt und Richtigkeit übernimmt HVC keine Gewähr.
9.2. Gegen Vorlage der Hochzeits VIP Card werden den Nutzern durch HVC-Kooperationspartner Rabatte auf bestimmte Umsatzgeschäfte gewährt. Das Nähere ist den Angeboten der Kooperationspartner im Angebotsverzeichnis und evtl. weiteren Offerten des Kooperationspartners zu entnehmen.
9.3. Beim Einsatz der Hochzeits VIP Card kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen HVC-Kooperationspartner zustande. HVC ist in diesem Rechtsverhältnis weder Vertragspartner, noch hat HVC für das Schulden des Kooperationspartners einzustehen; insbesondere haftet HVC nicht für Mängel an Sachen oder Rechten. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis können lediglich die Nutzer und die Kooperationspartner jeweils gegeneinander geltend machen; eine Haftung von HVC ist ausgeschlossen.
10. Jeder Nachdruck, jede Art von Speicherung auch in elektronischer Form, jede andere Wiedergabe - auch auszugsweise - oder die Nachahmung einschließlich der Entnahme von Abbildungen aus der Internetpräsentation von HVC einschließlich des Angebotsverzeichnisses ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig.
11. HVC speichert Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form und verarbeitet sie im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages zwischen HVC und dem Besteller. Alle Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen behandelt und an Dritte nur weitergegeben, soweit dies zur Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
12. Für den Fall einer behördlichen oder gerichtlichen Untersagung der oder einzelner Hochzeits VIP Card Angebote, wird HVC von allen Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen mit den Kooperationspartnern und Mitgliedern freigestellt. In diesem Fall hat allein der Besteller ausschließlich Anspruch auf zeitanteilige Erstattung des Karten-Preises bezogen auf die Restlaufzeit. Die maximale Haftung von HVC ist für Vermögens- und Sachschäden unabhängig vom Rechtsgrund, auf den bezahlten Kartenpreis begrenzt, ausgenommen Personenschäden sowie grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung.
13. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
14. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen kommt das nach deren Sinn Gewollte im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.